STELLEN SIE JETZT DIE WEICHEN FÜR IHR BARRIEREFREIES DIGITALES PRODUKT

Wir helfen Ihnen bei digitaler Barrierefreiheit

Barrierefreiheit hilft allen Menschen

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen ohne Umstände digitale Produkte verstehen, wahrnehmen, steuern und mit ihnen interagieren können.

Ein barrierefreies Produkt hilft dabei nicht nur Menschen mit dauerhafter Behinderung, sondern auch temporär eingeschränkten Nutzer*innen und älteren Personen mit Bewegungs- und Wahrnehmungseinschränkungen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) tritt am 28. Juni 2025 für viele Unternehmen verpflichtend in Kraft und ist somit ein akutes Thema.

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Vorteile für Ihr Unternehmen

Inklusion
Wenn Ihre Produkte oder Services für Menschen mit Behinderung zugänglich sind, fördern Sie Inklusion und stärken das Image ihres Unternehmens.


Neue Märkte erschließen
Durch digitale Barrierefreiheit können Sie mehr Menschen erreichen, die sonst ausgeschlossen wären – so erhöhen Sie Ihren Marktanteil.


Rechtliche Sicherheit
Vermeiden Sie Strafen und rechtliche Konsequenzen durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, indem Sie gesetzliche Vorgaben einhalten.

Verbessertes Nutzererlebnis
Barrierefreie Produkte bieten eine bessere User Experience für alle Menschen – unabhängig davon, ob sie besondere Bedürfnisse haben oder nicht.


Bessere SEO-Performance
Barrierefreie Websites können durch Suchmaschinen bevorzugt werden, was Ihre Sichtbarkeit erhöht und mehr organischen Traffic generieren kann.

Unternehmen sollten jetzt handeln, da oft noch viel getan werden muss, um ihre Produkte und Services bis Ende Juni 2025 an das kommende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz anzupassen. Ebenso wichtig ist interne Strukturen aufzubauen, damit Barrierefreiheit auf lange Sicht gewährleistet werden kann. Denn es ist wie mit dem Jonglieren, wirft man die Bälle nur einmal in die Luft, fallen sie wieder herunter.

So können wir Sie unterstützen

Audit

Wir prüfen Ihr Produkt auf Barrierefreiheit (z. B. Kontraste und Tastaturbedienung) nach WCAG-Standards. Der Prozess umfasst einen Kickoff, die Analyse, Ergebnisdokumentation und eine persönliche Präsentation mit Empfehlungen.

User-Test

Wir beobachten und interviewen Menschen mit Behinderungen bei der Nutzung Ihrer Website. Probleme werden aufgedeckt, dokumentiert und besprochen. Der Prozess umfasst die Testvorbereitung, Durchführung, Auswertung und Besprechung der Ergebnisse.

Schulung

In unser Accessibility-Schulung vermitteln wir ihrem Team die Grundlagen digitaler Barrierefreiheit. Sie lernen, warum und für wen Accessibility wichtig ist, welche assistiven Technologien eingesetzt werden, wie digitale Produkte barrierefrei gestaltet werden und wie Barrierefreiheit in ihre Prozesse integriert werden kann.

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Häufige Fragen

An welche Richtlinien müssen sich Unternehmen halten?
Für private Unternehmen gilt in Deutschland die EN 301549. Für öffentliche Stellen sind die Vorgaben der BITV 2.0 gültig.

Was muss alles barrierefrei gestaltet werden?
Unter anderem muss der gesamten Online-Handel für Verbraucher*innen barrierefrei gestaltet werden. Das kann Websites, Apps aber auch Dokumente wie PDFs oder Emails betreffen.

Was ist der European Accessibility Act?
Der European Accessibility Act ist eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Er verpflichtet die Mitgliedsstaaten unter anderem dazu, den gesamten Online-Handel für Verbraucher*innen barrierefrei zu gestalten. In Deutschland wird er durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz durchgesetzt.

Welche Kosten und welchen Zeitaufwand entsteht, wenn ein Produkt barrierefrei werden soll?
Das hängt davon ab, welche und wie viel Dinge bei ihrem digitalen Produkt verbessert werden müssen. Dies findet man am besten durch ein Audit heraus. Gleichzeitig ist es wichtig, dass eigene Team in die Lage zu versetzen, die Optimierungen schnellstmöglich umzusetzen.

Warum PIA UDG?

Als Expert:innen für digitale Barrierefreiheit können wir Sie beraten, sowei Audits und Nutzer:innen-Tests durchführen.

Auf Grund unserer Erfahrung im User Experience Bereich können wir ihnen eine ganzheitliche Beratung bieten.

Unsere erfahrenen Entwickler:innen können sie bei der Umsetzung beraten oder unterstützen.

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PIA UDG unterstützt Accessibility Report 2024

Gemeinsam mit Aktion Mensch und Google sowie in Zusammenarbeit mit der Stiftung Pfennigparade und der Beratungsagentur BITV-Consult haben wir die Barrierefreiheit der meistbesuchten Onlineshops in Deutschland getestet. Die Studie zeigt: Noch nicht alle Online-Händler erfüllen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) vollständig.

Accessibility Report Blogbeitrag

Diese Kunden durften wir zu digitaler Barrierefreiheit beraten